AGB

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alphaatlas bietet Leistungen zur Erstellung von virtuellen Rundgängen und 360° Aufnahmen, sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen an. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Alphaatlas und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, zu denen natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaften zählen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die Erstellung von virtuellen Rundgängen oder 360° Aufnahmen kommt zustande, indem der Auftraggeber einen Auftrag erteilt und Alphaatlas dessen Annahme durch Erstellung eines Angebotes bestätigt oder Alphaatlas die Annahme durch ein Auftragsformular festlegt.

(2) Alphaatlas erbringt die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt Alphaatlas vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.

§3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Soweit für die vertragsgemäßen Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber Alphaatlas zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese zu einem angemessenen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

(3) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. Alphaatlas weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein keine Bildbereiche geschwärzt oder ausgeblendet werden können.

(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden.

§4 Abnahme und Gewährleistungen

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen nach Erhalt zu prüfen und entsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder bereits veröffentlicht wird. Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder stark beeinträchtigt. Alphaatlas weist darauf hin, dass die 360° Inhalte geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen kann, welche als geringfügige Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.

(3) Alphaatlas schließt Nachbesserungen aus, die sich auf Grund von Versäumnissen aus den Pflichten des Auftraggebers ergeben oder außerhalb des Einflussbereichs liegen.

(4) Ist das Leistungsergebnis durch das Verschulden seitens Alphaatlas mangelhaft, so leistet Alphaatlas zunächst Gewähr durch Nachbesserung bzw. Nachholung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) fordern.

§5 Nutzungsrechte

(1) Alphaatlas ist Urheber der virtuellen Rundgänge und 360° Videos im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

(2) Mit Eingang der Vergütung überträgt Alphaatlas ein einfaches Nutzungsrecht, die erstellten Inhalte für interne Zwecke zu nutzen und auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.

(3) Alphaatlas ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, die 360° Inhalte, sowie virtuelle Rundgänge und Puppenhausansichten und 3D Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung von Alphaatlas, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

§6 Dauer der Geschäftsbeziehung

(1) Die Dauer der Geschäftsbeziehung bezieht sich auf den im Angebot festgelegten Zeitraum.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er Alphaatlas einen zeitnahen Termin zur Durchführung der Dienstleistung zur Verfügung stellt.

§7 Vergütung

(1) Alphaatlas erhält für die vereinbarten Leistungen eine Vergütung basierend auf dem Angebot. Dabei zieht Alphaatlas die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % ein und ist verpflichtet diese abzuführen.

(2) Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Auftraggebers auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann Alphaatlas eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaige vereinbarter Termine verlangen.

(3) Die Abrechnung erfolgt mit gesonderter Rechnung nach Abnahme der vereinbarten Leistung.  Der AG verpflichtet sich, nach Rechnungseingang innerhalb von vierzehn Tagen den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung spezifizierte Konto von Alphaatlas zu überweisen.

(4) Die Hosting-Pauschale wird jährlich im Voraus mit gesonderter Rechnung berechnet. Der AG verpflichtet sich, nach Rechnungseingang innerhalb von vierzehn Tagen den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung spezifizierte Konto von Alphaatlas zu überweisen.

§8 Stornoklausel

(1) Sollte ein erteilter Auftrag an Alphaatlas storniert werden, so wird der nicht durchzuführende Auftrag mit einer Pauschale von EUR 200,00 in Rechnung gestellt.

(2) Ein stornierter Auftrag liegt vor, wenn der Auftraggeber ohne erkennbaren Grund die Durchführung der zugesagten Dienstleistung verweigert.

(3) Eine Stornierung der vereinbarten Dienstleistung kann seitens Alphaatlas gestellt werden, wenn der AG binnen drei Monaten keinen Termin zur Durchführung der Dienstleistung bereitstellt. 

§9 Haftung

(1) Alphaatlas haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet Alphaatlas gegenüber dem AG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(2) Alphaatlas haftet nicht für Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder Störungen bei Matterport Inc. sowie einer Zahlungsunfähigkeit der Matterport Inc.

§10 Nutzung Dienste Dritter

(1) Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den AGBs dieser.

(2) Für die Erstellung und das Hosting der virtuellen Rundgänge werden die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen. Die AGBs der Matterport Inc. sind über den folgenden Link einsehbar: https://matterport.com/legal/terms-of-service/, deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des virtuellen Rundgangs zu beachten und einzuhalten sind.

(3) Der Auftraggeber stellt Alphaatlas im Innenverhältnis von allen Ansprüchen wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste Dritter, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Die Zusammenarbeit mit Alphaatlas erfolgt als jeweils selbständige Unternehmen und soll keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien begründen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz von Alphaatlas in Langenfeld, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.